Sechs Personen stehen in einer Reihe vor einer holzvertäfelten Wand neben einem hochformatigen Banner von „Spirit of Styria“.
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Wie gelingt die Digitalisierung unserer Verwaltung? 

Vom Amt zum Service – Wo steht Österreich bei der digitalen Transformation der Verwaltung – was ist bereits gelungen und wo haben wir Aufholbedarf? Welche Best-Practice-Beispiele gibt es? Wie können Bund, Länder und Gemeinden besser zusammenarbeiten? Und welche Rolle soll Künstliche Intelligenz in den nächsten Jahren in der Verwaltung spielen? Fragen, die
wir mit Expertinnen und Experten bei uns am Roundtable diskutierten.

Talk im Turm

TALK IM TURM ist ein Diskussionsformat von SPIRIT of Styria.
Jeden Monat laden wir Expertinnen und Experten zur Diskussion über ein spannendes Wirtschaftsthema an den Runden Tisch in die Redaktion an den Technopark Raaba.

Ein kahlköpfiger Mann mit Brille in einem blauen Blazer spricht während einer Besprechung und gestikuliert dabei mit den Händen.
Jürgen Götzenauer

Geschäftsführung PSC Public Software & Consulting GmbH, führendes IT- und Beratungsunternehmen für Gemeinden, Städte und Verbände in Burgenland, Kärnten und der Steiermark

Eine Frau mit langen, welligen Haaren sitzt an einem Tisch und gestikuliert, während sie bei einer Besprechung spricht.
Dunja Valenti

Leiterin Abteilung Zentrale Dienste & IKT in der Stadt Leoben

Ein Mann mittleren Alters in einem marineblauen Blazer und einem weißen Hemd spricht während einer Besprechung und untermalt seine Worte mit Gesten.
Christoph Stark

Bürgermeister Stadt Gleisdorf, Nationalratsabgeordneter (ÖVP)

Ein Mann mittleren Alters in einem dunklen Hemd mit Knöpfen, der mit dem Daumen gestikuliert, während er zur Seite schaut.
Rainer Wührer

Präsident Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten

Ein Mann mittleren Alters mit grauen Haaren, der einen Blazer trägt, sitzt an einem Tisch und gestikuliert, während er bei einer Besprechung spricht.
Konstantin Struckl

Geschäftsführung PSC Public
Software & Consulting GmbH

Sechs Personen stehen in einer Reihe vor einer holzvertäfelten Wand neben einem hochformatigen Banner von „Spirit of Styria“.
„Talk im Turm“ am Technopark Raaba: Herausgeber Peter Schreiner (r.) und Chefredakteur Wolfgang Schober führten durch die angeregte Diskussion.

Auf einer Skala von 1 bis 10 – wie digital ist die Verwaltung in Österreich bereits?

Götzenauer:

Ich würde das zwischen fünf und sechs einordnen. Immerhin haben wir mit der ID Austria einen wichtigen Schritt geschafft. Aber man könnte plakativ sagen: Wir haben die Eingangstür digitalisiert – jetzt müssen wir das Haus dahinter digitalisieren. Da gibt es noch einen großen Aufholbedarf. Das größte Problem ist sicherlich die mangelnde Durchgängigkeit im Prozess – eine Folge unserer Verwaltungsstruktur. Was mir immer wichtig ist zu betonen: Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug für mehr Effizienz und Bürgernähe.

Struckl:

Ich würde uns etwas höher sehen, vielleicht bei sechs. Wir haben schon sehr viel Infrastruktur – ID Austria, FinanzOnline, ein zentrales Melderegister, das elektronische Grundbuch und vieles mehr. Das Problem ist, wie schon angesprochen, dass die Dinge nicht durchgängig funktionieren. Wir haben viele Insellösungen und unterschiedliche Systeme, die miteinander nicht oder nur eingeschränkt kommunizieren. In vielen Fällen sind wir durch die Gesetzgebung blockiert. Viele Gesetze stammen aus Zeiten, in denen es noch keine Computer gab. Wir müssen also die gesetzlichen Grundlagen so anpassen, dass sie den IT-Einsatz in der Verwaltung verbessern.

Valenti:

Ich sehe die Situation etwas positiver und würde Österreich bei sieben einordnen. Im europäischen Vergleich verfügen wir bereits über zahlreiche Anwendungen. Neben ID Austria und FinanzOnline gibt es viele digitale Verfahren sowie die elektronische Zustellung, die international keineswegs selbstverständlich ist. Also eine gute Basis. Klar ist aber auch: Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Land und Gemeinden kommt der Nutzen bei Bürgerinnen und Bürgern bzw. den Unternehmen nicht immer an. Das Ziel muss lauten: Der Bürger erlebt durchgängige, vernetzte Prozesse, ohne wissen zu müssen, welches Amt oder welche Behörde zuständig ist.

Stark:

Ich bin kritischer. Bei mir wäre es eher eine Vier minus. Aus dem bereits genannten Grund: Die Prozesse sind einfach nicht durchgängig. Es braucht einen durchgängigen Mechanismus, der für alle Kommunen gleich ist, für das Land und den Bund. Wenn ein Prozess vorne digital beginnt und hinten wieder auf Papier endet, dann ist das für mich keine echte Digitalisierung. Ich erlebe das als Bürgermeister immer wieder. Die Gemeinde ist vielleicht digital unterwegs, aber dann gibt es irgendwo eine andere Behörde, ein anderes Verfahren oder eine gesetzliche Vorgabe, die nicht kompatibel ist. Ich stimme Frau Valenti zu: Wir müssen dorthin kommen, dass es für einen Bürger egal ist, welche Behörde zuständig ist. Der Bürger hat ein Anliegen – es gibt ein Front-end, dahinter teilen sich die Wege auf.

Götzenauer:

Ich bin ein großer Befürworter des Prinzips ‚Once Only‘: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollten Daten nur ein einziges Mal an die öffentliche Verwaltung übermitteln müssen. Schließlich sollen die Menschen nicht „Datenträger“ im buchstäblichen Sinn sein, indem sie ihre Daten von einer Behörde zur nächsten tragen. Wenn die Information bereits an einer Stelle der Verwaltung gespeichert ist, sollte sie auch an anderen Stellen – natürlich unter den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen – verwendet werden können.

Wührer:

Ich würde in meiner Bewertung zwischen E-Government und der Digitalisierung der Verwaltung insgesamt unterscheiden. Es gibt für Bürgerinnen und Bürger – wie erwähnt – mittlerweile viele digitale Angebote. Damit befinden wir uns im oberen Mittelfeld in Europa. Defizite sehen gerade wir als Planer und Ziviltechniker aber überall dort, wo es um Baugenehmigungsverfahren geht. Ein Thema, mit dem wir uns schon sehr lange beschäftigen. Die langen Verfahrensdauern sind ein bekanntes Problem. Nach Corona hatten wir alle auf eine Beschleunigung gehofft – diese ist nicht eingetreten. Beim Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), dem rechtlichen Überbau für Verwaltungsverfahren in Österreich, gibt es bereits eine gewisse Vereinheitlichung – diese sollten wir auch bei der Digitalisierung von Verfahren, wie jenen für Baugenehmigungen schaffen.

Eine Frau mit langen, welligen Haaren sitzt an einem Tisch und gestikuliert, während sie bei einer Besprechung spricht.

„Das Ziel sind durchgängige, serviceorientierte Prozesse: Der Bürger kommuniziert einfach und schnell mit der Verwaltung – unabhängig davon, welche Ebene zuständig ist.“

Dunja Valenti
Leiterin Abteilung Zentrale Dienste & IKT, Stadt Leoben

Gibt es in diesem Bereich Vorbilder?

Wührer:

Ein bemerkenswertes und smartes Best Practice gibt es mit BRISE in Wien. BRISE steht für Building Regulations Information for Submission Envolvement, ein Digitalprojekt der Stadt Wien zur Automatisierung von Baugenehmigungen – als Grundlage dient BIM (Building Information Modeling), das einen „Digitalen Zwilling“ eines Gebäudes erzeugt. Auch künstliche Intelligenz kommt zum Einsatz. BRISE erlaubt ein durchgängig digitales Verfahren, mehr Transparenz und eine höhere Geschwindigkeit. Denn mit BIM und digitalen Gebäudemodellen liegen Informationen bereits strukturiert vor. Das Projekt zeigt, was technisch bereits möglich ist. Ein digitales Gebäudemodell kann für bestimmte automatisierte Prüfungen herangezogen werden. Das Modell ist noch auf Wien beschränkt – wir sollten darüber nachdenken, es auf ganz Österreich auszurollen.

Stark:

Allerdings sind die langen Verfahrensdauern, die Sie ansprechen, mit Digitalisierung allein nicht zu lösen. Sie liegen zumeist an der Komplexität der Verfahren und der verfahrensrechtlichen Komponenten. Solange diese so sind, wie sie sind, werden die Verfahren auch nicht schneller – da kann man IT einsetzen, so viel man will.

Wührer:

Aus meiner Sicht gäbe es sehr wohl Potenzial für eine Beschleunigung. Wenn man im Verfahren beispielsweise ein Dokument nachreichen muss, könnte das im digitalen Umlauf binnen Stunden passieren – statt dass man wie heute Tage oder Wochen auf Unterschriften warten muss. Darüber hinaus wird in vielen Gebietskörperschaften ein Akt doppelt geführt – elektronisch und in Papierform. Es kommt immer wieder vor, dass diese nicht übereinstimmen. Das könnte man verhindern, wenn der gesamte Prozess rein digital ist – das verhindert Doppelgleisigkeiten und erspart den Mitarbeitern viel Zeit und Aufwand in den Behörden.

Ein Mann mittleren Alters mit grauen Haaren, der einen Blazer trägt, sitzt an einem Tisch und gestikuliert, während er bei einer Besprechung spricht.

„Das Hauptproblem ist, dass die Prozesse nicht durchgängig funktionieren. Behörden in Bund, Land und Gemeinden können nicht bzw. nur eingeschränkt digital kommunizieren. Die Gesetzgebung ist gefragt.“

Konstantin Struckl
Geschäftsführung PSC Public Software & Consulting GmbH

Das Prinzip „Once only“ wurde genannt und klingt einleuchtend: Bestimmte Daten werden in der Verwaltung einmal erfasst, statt sie immer wieder neu abzufragen und eingeben zu müssen. Warum ist das so schwer umzusetzen?

Struckl:

Was einfach klingt, ist technisch und organisatorisch durchaus komplex. Wir haben mit Bund, Ländern und Gemeinden unterschiedliche Verwaltungsebenen und unterschiedliche Systeme. Dazu kommt, dass verschiedene Anbieter im Markt sind – diese Systeme müssen miteinander reden können. Und das tun sie derzeit nicht. Wir sehen etwa auf der Ebene der Gemeindeverwaltung, dass der elektronische Akt sehr gut angenommen wird. Allerdings haben wir das Problem, dass die nächste Gebietskörperschaft – ob Bezirkshauptmannschaft oder Land – den elektronischen Akt der Gemeinde oft nicht versteht und umgekehrt. Und dasselbe Spiel habe ich auch zwischen Land und Bund. Oder zwischen Gemeinde und Bund. Es gibt zwar Initiativen, einen Datenaustausch in elektronischer Form zu organisieren, wie EDIAKT oder EDIDOC, die aber noch nicht umgesetzt wurden. Damit könnten alle Gebietskörperschaften und Behörden untereinander an einem elektronischen Akt arbeiten. Das würde die Effizienz gewaltig erhöhen.

Stark:

Ein kleines Bonmot dazu: Wir haben einmal einer Landesabteilung ein Dokument per Email geschickt. Die Kollegin des Landes hat uns daraufhin angerufen: Sie brauche das bitte auch „im Original“ – also ausgedruckt, gestempelt und mit der Post geschickt. (lacht)

Valenti:

In Leoben haben wir schon vor vielen Jahren begonnen, Prozesse zu digitalisieren. Der Bauakt ist beispielsweise seit 2012 elektronisch – und von der Einreichung bis hin zur Zustellung des Bescheides vollständig digitalisiert, mit wenigen Ausnahmen. Der elektronische Akt (ELAK) erleichtert das Workflow- und Dokumentenmanagement und unterstützt uns bei unterschiedlichen Ansuchen, etwa auch bei Förderungen. Zudem haben wir auch im Finanzbereich sehr weitreichende digitale Workflows. Eine Eingangsrechnung wird erfasst, verarbeitet, weitergeleitet, verbucht und bis zur Zahlung durchgehend digital bearbeitet.

Götzenauer:

Bei PSC betreuen wir mittlerweile 300 Gemeinden und sehen deshalb auch sehr unterschiedliche Ausgangssituationen. Manche sind schon weit, andere stehen noch am Anfang. Entscheidend für mich ist aber gar nicht die Frage: Was ist der nächste Prozess, den wir digitalisieren sollten – sondern zuerst müssten wir uns fragen: Braucht man den Prozess überhaupt noch? Stichwort Verwaltungsreform. Dabei muss man ganz vorne anfangen, nämlich bei der Regulatorik und der Gesetzgebung. Im Jahr 2026 müsste man, wenn man ein Gesetz beschließt, Digitalisierung im Gesetz immer schon mitdenken. Das passiert zwar immer mehr – aber noch nicht vollständig über sämtliche Prozesse in Bund, Ländern und Gemeinden. Wenn das per se schon nicht kompatibel ist, wird es, auf gut Steirisch, hatschert.

Struckl:

Die Technologie ist tatsächlich nicht mehr das Problem, das Problem sind die Gesetze. Folgendes Beispiel: Eine Gemeinde darf auf das Zentrale Melderegister (ZMR) zugreifen, wenn es um den hoheitlichen Bereich geht. Nicht allerdings in einem privatwirtschaftlichen Bereich – nehmen wir als Beispiel einen Studenten, der in Leoben um eine Förderung ansucht. Dieser kommt auf die Gemeinde und müsste einen Meldezettel vorlegen, obwohl er in der Gemeinde gemeldet ist. Die Gemeinde darf hier nicht auf die Daten zugreifen. Das ist absurd.

Valenti:

Ein ähnliches Beispiel: Meldet ein Elternteil sein Kind für das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr an, muss kein Meldezettel vorgelegt werden, weil wir die Meldedaten auf gesetzlicher Grundlage aus dem ZMR abfragen können. Bei einer freiwilligen Kindergartenanmeldung außerhalb dieses verpflichtenden Jahres ist das nicht ohne Weiteres möglich. Als Gemeinde müssen wir daher bei jedem Prozess genau prüfen, ob eine entsprechende gesetzliche Grundlage für den Registerzugriff besteht. Solange derartige unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen bestehen, lassen sich Verwaltungsprozesse nicht durchgängig und einheitlich digital gestalten.

Stark:

Wir haben in Österreich sicherlich eine gewisse Oberempfindlichkeit in der Gesetzgebung im Bereich Datenschutz. Sobald man dort anstreift, hat man sofort allergische Reaktionen von verschiedenen Stakeholdern – wie das Beispiel ZMR zeigt. Wir schreiben den Datenschutz sehr groß – aus guten Gründen, das hat aber auch eine Kehrseite.

Götzenauer:

Die Beispiele zeigen: Es ist nur sehr begrenzt sinnvoll, bestehende Prozesse eins zu eins zu digitalisieren. Man muss den Schritt davor machen – nämlich vorher vereinfachen und Dinge streichen, wenn sie nicht mehr notwendig sind, und dann sinnvoll digitalisieren.

Stark:

Da bin ich völlig bei Ihnen. Wir brauchen eine Verwaltungsreform. Die Gemeindeordnung, das AVG und andere Grundlagen müssen sich an die Realität einer digitalen Verwaltung anpassen.

Struckl:

Noch ein konkretes Beispiel: Wir haben in Österreich das Meldegesetz und wir haben baugesetzliche Bestimmungen, die die Bundesländer zu verantworten haben. Wird irgendwo ein Haus errichtet und steht mehr oder weniger im Rohbau, hat es noch keine Benutzungsbewilligung. Vielleicht ist die Elektroinstallation noch nicht fertig oder es gibt noch keine Stiege oder Türen. Dennoch erlaubt das Meldegesetz dem Eigentümer, dass er sich dort meldet, auch wenn es keine Benutzungsbewilligung gibt. Es gibt tatsächlich Fälle, wo so etwas passiert. Die Bürger dürfen sich mit der ID Austria ohne jegliche Kontrolle einer Behörde in einem Gebäude melden, das nicht für Wohnzwecke geeignet ist. Das Skurrile: Der Bürger hat keine gesetzliche Überschreitung begangen, auch die Behörde nicht. Und dennoch sollte das nicht möglich sein. Die beiden Register sind nicht kompatibel – ich predige dieses Thema schon seit 20 Jahren. Ohne Erfolg. Es betrifft ein Bundesgesetz – daher, erlauben Sie, lieber Herr Abgeordneter Stark, dass ich die Gelegenheit nutze und Ihnen einen Initiativantrag zu diesem Thema überreichen darf. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen im Parlament einbringen.

Stark:

Alles klar – vielen Dank. Das schaue ich mir gerne näher an. Haben Sie ihn auch digital?

Struckl:

Selbstverständlich! Und ich habe noch einen zweiten Antrag dabei. Er bezieht sich auf das Verbot, Daten des Grundbuchs mit dem ZMR abzugleichen. Mit der Auswirkung, dass wir derzeit in Österreich im Grundbuch viel Datenschrott verwalten. Ein enormer Mehraufwand für die Gemeinden. Auch dazu gibt es einen Antrag.

Wührer:

Ich finde, bei der Gesetzgebung sollten ohnehin jene viel stärker eingebunden werden, die später mit den Systemen arbeiten. Ich sehe das auch im Planungsbereich. Manchmal werden Regelungen geschaffen, bei denen die technische Umsetzung offensichtlich nicht ausreichend mitgedacht wurde.

Valenti:

Für uns Gemeinden sind die Auswirkungen besonders spürbar: Wir setzen die Vorgaben von Bund und Ländern um. Unterschiedliche Systeme, Anforderungen und Fristen erschweren durchgängige digitale Prozesse. Daher braucht es ein besseres Zusammenspiel zwischen allen Verwaltungsebenen.

Ein Mann mittleren Alters in einem marineblauen Blazer und einem weißen Hemd spricht während einer Besprechung und untermalt seine Worte mit Gesten.

„Wir müssen in der Gemeinde mit immer weniger Menschen auskommen – und uns gleichzeitig vermehrt um Menschen kümmern, die digital überfordert sind. Eine Riesenherausforderung.“

Christoph Stark
Bürgermeister Stadt Gleisdorf

„Digital first“ oder „Digital only“? Wie verhindern wir, dass Menschen bei einer durchgehenden Digitalisierung auf der Strecke bleiben? 

Stark:

Es gibt in Österreich viele Menschen, die gut durch die digitale Welt navigieren, aber wir haben auch eine nicht unbeträchtliche Gruppe, die hilflos und überfordert ist – sei es auch aus sprachlichen Gründen. Tagtäglich wenden sich Bürger an uns, weil sie Probleme mit der ID Austria haben – Stichwort „Update geht nicht“, „Passwort vergessen“ etc. Dafür braucht es wiederum Mitarbeiter in den Gemeindeämtern, die sich face to face um die Probleme der Bürger kümmern – aber uns fehlen die Ressourcen. Wir müssen in der Gemeindeverwaltung mit immer weniger Menschen auskommen – und uns gleichzeitig vermehrt um Menschen kümmern, die überfordert sind. Eine Riesenherausforderung.

Götzenauer:

Inklusion und Teilhabe sind in der IT ganz zentral. Niemand sollte das Gefühl haben, dass er nicht mehr versteht, wie er mit Behörden kommuniziert und was eine Behörde von ihm will. Es gibt Menschen, die alters- oder bildungsbedingt nicht in der Form teilhaben können, wie wir uns das wünschen. Daher meine ich: Wenn jemand digital affin ist, soll er einen einfachen digitalen Prozess bekommen. Wenn jemand – aus welchen Gründen auch immer – Unterstützung braucht, muss es diese Unterstützung geben. Durch Digitalisierung werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung künftig Freiräume bekommen – die könnten sie dort einsetzen, wo es die menschliche Komponente braucht.

Valenti:

Ich bin ebenfalls überzeugt, dass nicht alle Leistungen ausschließlich digital angeboten werden können. Der digitale Weg sollte, wo immer möglich, zum Standard werden. Für Menschen, die Unterstützung benötigen, müssen jedoch analoge Möglichkeiten bestehen bleiben. Das zeigt sich auch bei der Zustellung: Sie erfolgt dual. Wer elektronisch nicht erreichbar ist, erhält Schriftstücke per Post. Diese parallelen Wege verursachen aber zusätzliche Kosten und erfordern entsprechende Investitionen der Verwaltung.

Stark:

Viele Menschen kriegen gar nicht mit, dass sie etwas digital zugestellt bekommen haben – die haben sich irgendwann einmal etwa beim Unternehmens-Service-Portal angemeldet und wissen es gar nicht mehr. Wichtig ist, wie schon gesagt wurde: Wir dürfen niemanden zurücklassen. Das betrifft nicht nur ältere Menschen. Wir erleben auch bei den Jüngeren Defizite, wenn es darum geht, komplexe Verwaltungsprozesse zu verstehen.

Valenti:

Die Devise sollte nicht sein, so viele Formulare wie möglich zu digitalisieren, sondern sich auf jene zu konzentrieren, die wirklich einen Nutzen auf beiden Seiten schaffen. Wichtig ist, den Prozess vor der Digitalisierung kritisch zu hinterfragen, denn einen schlechten Prozess zu digitalisieren, macht ihn nicht besser, sondern einfach schneller schlecht. Das gilt es zu vermeiden.

Struckl:

Ich fürchte, dass uns Parallelstrukturen auf Dauer auch nicht guttun. Wenn wir alle Prozesse parallel digital und analog betreiben, erreichen wir keine Effizienzsteigerung. Dann haben wir einfach mehr Arbeit. Ich finde es besser, wenn wir die Prozesse digital durchlaufen lassen und sich die digital nicht-affinen Menschen von anderen Menschen helfen lassen. Ähnlich wie es die Banken machen, wo gewisse Dinge nur noch digital möglich sind. Banken stellen ihren Kunden jemanden als Hilfe zur Seite. So ähnlich sollten wir es in der Verwaltung auch machen.

Götzenauer:

Ein Aspekt ist auch nicht ganz zu vernachlässigen – das Thema Katastrophenschutz und Blackout-Vorsorge. Es gibt Szenarien, die man mitdenken sollte, ehe man alles digitalisiert. Deshalb würde ich nicht sagen: Digital only, sondern Digital first sollte das Ziel sein. Zudem müssen wir mit einem Missverständnis aufräumen: Digitalisierung bedeutet nicht automatisch, dass wir uns ganz einfach Leute einsparen können. Die Aufgaben in der Verwaltung werden komplexer, während die Erwartungen der Bürger steigen – und gleichzeitig gehen uns die Leute aus, die Personaldecke wird dünner und die Budgetnöte sind groß. Daher werden wir die Digitalisierung brauchen, damit wir mit dem bestehenden Personal die Dienste und Services der Verwaltung am Laufen halten können. Das heißt, wir werden Digitalisierung benötigen, um überhaupt leistungsfähig zu bleiben.

Wührer:

Das Beispiel Dänemark sowie anderer nordischer Länder, die hier führend sind, zeigt: Das ist letztlich auch eine Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz. Digitalisierung funktioniert dort nicht allein deshalb, weil eine Behörde eine neue Software anschafft. Die Menschen müssen sie verstehen und ihr vertrauen.

Stark:

Tatsächlich sehen wir auf kommunaler Ebene immer mehr Aufgaben, bei denen persönliche Betreuung notwendig ist. Bei uns in Gleisdorf haben wir allein im heurigen Schuljahr 1,8 Millionen Euro für Schulassistenz budgetiert. Das zeigt, wie stark sich die Anforderungen an die öffentliche Hand verändern. Wir brauchen künftig Menschen in der Verwaltung, die die Bürgerin und den Bürger in ihren Bedürfnissen unterstützen.

Valenti:

Das bedeutet aber auch, dass die Verwaltung ihre Ressourcen anders einsetzen muss. Wenn ein Standardprozess automatisiert ablaufen kann, sollte kein Mitarbeiter dafür Zeit aufwenden müssen. Diese Zeit kann dann dort eingesetzt werden, wo tatsächlich Beratung und persönliche Betreuung notwendig sind.

Wührer:

Das Angebot sollte bestehen, dass alle Prozesse digital möglich sind. Aber wie erwähnt, es braucht auch jemanden, der einen an der Hand nimmt. Ähnlich wie beim Einchecken am Flughafen – das kann man mittlerweile meist auch nur noch digital machen. Aber wenn man es allein nicht schafft, gibt es genug Leute dort, die einem helfen. Und beim nächsten Mal kann man es vielleicht schon selbst.

Valenti:

Mit zunehmender Digitalisierung gewinnt auch das Thema Sicherheit an Bedeutung. Dabei geht es nicht nur um Firewalls und Software, sondern ebenso um Infrastruktur und organisatorische Abläufe. NIS2 bringt zusätzliche Anforderungen. Ist eine Gemeinde mit kritischen Diensten wie der Wasserversorgung betroffen, geht es bei Cybersecurity nicht mehr nur um einzelne IT-Systeme, sondern um die sichere kommunale Versorgung.

Ein kahlköpfiger Mann mit Brille in einem blauen Blazer spricht während einer Besprechung und gestikuliert dabei mit den Händen.

„Digitalisierung ist Werkzeug und niemals Selbstzweck. Digitalisierung in der Verwaltung ist für mich dann erfolgreich, wenn am Ende des Tages der Mensch im Mittelpunkt steht.“

Jürgen Götzenauer
Geschäftsführung PSC Public Software & Consulting GmbH

Welche Rolle wird KI in der digitalen Verwaltung von morgen spielen? Soll KI selbstständig über Bescheide entscheiden dürfen?

Struckl:

Ich würde vor allem dort beginnen, wo die Aufgaben klar definiert und nachvollziehbar sind. Je stärker ein System eigenständig Entscheidungen trifft, desto kritischer wird es. Eine Behörde muss am Ende nachvollziehbar erklären können, warum sie eine bestimmte Entscheidung getroffen hat.

Stark:

Das ist für mich der entscheidende Punkt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass KI Mitarbeitern hilft, Informationen schneller zu finden oder Vorgänge vorzubereiten. Aber bei einer Entscheidung, wo juristische Abwägungen zu treffen sind und die für einen Bürger massive Auswirkungen hat, muss klar sein, dass ein Mensch dafür verantwortlich ist.

Götzenauer:

Die gesamte KI-Thematik wird aus meiner Sicht weiter enorm Fahrt aufnehmen. Auf allen Ebenen. Durch Agentic AI wird die Cyberkriminalität exponentiell steigen. Das wird massiv werden. Das Grundproblem ist, dass man bei KI in der Regulatorik nicht mehr nachkommt. Das Positive: KI wird auch in der Verwaltung eine große Rolle spielen. Aber ich glaube, dass wir das Schritt für Schritt entwickeln müssen. Es gibt viele Prozesse, bei denen KI in der Verwaltung unterstützen kann.

Wührer:

Ein wichtiger Grundsatz muss sein, dass der Mensch in der Verwaltung immer Pilot des Verfahrens bleiben muss und nicht die Entscheidungskompetenzen abgeben darf. Ich kann mich unterstützen lassen, aber nicht die Letztentscheidung an ein KI-System abgeben – auch wenn dort und da eine Vorprüfung schon möglich ist. Bei BRISE war KI übrigens schon ein Thema, bevor der Begriff zum Hype wurde. Dort werden bestimmte Prüfungen automatisiert durchgeführt. Es muss nicht jedes einzelne Dokument von einem Menschen durchgelesen werden. Man verzichtet auf Formulare, weil die KI aus Plänen und Dokumenten, die man einreicht, alle relevanten Informationen herausfiltert, die für die Genehmigung notwendig sind.

Valenti:

Aber wir müssen aufpassen, dass KI nicht zu einer weiteren Blackbox wird. Gerade in der Verwaltung müssen Entscheidungen transparent und nachvollziehbar bleiben.

Struckl:

Eine KI kann auch halluzinieren. Sie kann also eine Information liefern, die plausibel klingt, aber falsch ist. In einem Verwaltungsverfahren ist das natürlich ein Problem.

Ein Mann mittleren Alters in einem dunklen Hemd mit Knöpfen, der mit dem Daumen gestikuliert, während er zur Seite schaut.

„Digitale Genehmigungsverfahren im Baubereich würden mehr Transparenz und höhere Geschwindigkeit bringen. Das Projekt BRISE in Wien dient hier als Vorbild.“

Rainer Wührer
Präsident Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten

Vom Amt zum Service – was wünschen Sie sich?

Stark:

Am Ende geht es um einen Perspektivenwechsel. Wir dürfen nicht mehr fragen: Was muss der Bürger tun, damit unser Verwaltungsprozess funktioniert? Wir müssen fragen: Was braucht der Bürger – und wie organisieren wir die Verwaltung dahinter?

Valenti:

Mein Wunsch ist klar: Das Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden muss besser werden. Der Bund kann die zentrale Infrastruktur bereitstellen, die Länder können die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen vereinheitlichen und die Gemeinden bringen ihre Erfahrungen im täglichen Kontakt mit Bürgern ein. Wenn diese Ebenen nicht nebeneinander, sondern miteinander arbeiten, gelingt Digitalisierung.

Struckl:

Den Ruf nach Digitalisierung gibt es völlig zu Recht. Aber Digitalisierung kostet zunächst Geld – einen Erstaufwand. Mittelfristig werden Prozesse aber effizienter werden und die Kosten sinken. Eine Gemeinde muss sich die Erstinvestition freilich leisten können. In diesem Punkt fehlt mir die Initiative der Politik, die Gemeinden mehr zu unterstützen. Es bräuchte dringend Investitionszuschüsse speziell für Gemeinden, um die Digitalisierung zu forcieren. Wenn es gelingt, werden wir nachweislich Einsparungseffekte erzielen.

Wührer:

Was ich mir wünsche: Offene Standards – also Standards, die von verschiedenen Anbietern verwendet oder angeboten werden, wie im Baubereich beispielsweise IFC und Open BIM. Das Ziel muss sein, dass die Daten unabhängig von einem bestimmten Anbieter genutzt werden können. Mit geschlossenen Formaten liefern wir uns aus – auch für die Verwaltung eine gewisse Gefahr. Und abschließend noch ein Hinweis: Seit einigen Jahren betreiben wir ein ZT-Archiv – ähnlich dem Archiv, das auch Rechtsanwälte haben. Die Vermesser nutzen es bereits für den Austausch mit dem Vermessungsamt. Es gibt Initiativen, dieses Archiv sukzessive auch für Genehmigungsverfahren anzuwenden. Der Vorteil: Das ZT-Archiv ist ein gesicherter Speicher verbindlicher, signierter Urkunden. Ein wichtiger Punkt, wenn wir weiter digitalisieren: Wo liegen unsere Daten? Und wie sind sie geschützt? Datensicherheit ist meiner Meinung nach eine Grundvoraussetzung, wenn wir über Digitalisierung sprechen. Meine Empfehlung: Das ZT-Archiv steht zur Verfügung und kann genutzt werden.

Götzenauer:

Wie gesagt: Digitalisierung ist ein Werkzeug – und kein Selbstzweck. Digitalisierung in der Verwaltung ist für mich dann erfolgreich, wenn am Ende des Tages der Mensch im Mittelpunkt steht. Nicht umsonst steht das C in PSC für Consulting, für Beratung. Wenn die Verwaltung rund läuft, wenn wir Prozesse vereinfachen, Daten sinnvoll nutzen und Routinearbeiten automatisieren, dann dient Digitalisierung den Menschen. Dabei können wir die Mitarbeiter in der Verwaltung durch Digitalisierung entlasten und sie haben vermehrt Zeit für den direkten Kontakt mit Menschen.

Fotos: Oliver Wolf