Zwei lächelnde Männer stehen in einem Büro vor einer Wand mit der Aufschrift "Geist", beide tragen Brillen und Freizeitkleidung.
Home / Spirit Spezial / Arbeitssicherheit: mehr als gefordert

Arbeitssicherheit: mehr als gefordert

Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitstechnische Zentren stehen Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit präventiv zur Seite und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Vorbeugung vor Unfällen und gesundheitlichen Schäden. Worauf es dabei ankommt, erläutern Gerhard Esterl, von 1999 bis 2025 Leiter der Arbeitsinspektorats Steiermark, und Michael Grath, Berufsgruppensprecher in der WKO-Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister und Betreiber eines Sicherheitstechnischen Zentrums in Kindberg.

Bürokratieabbau und Entlastung der Unternehmen sind in aller Munde. Könnten nicht auch bei der Arbeitssicherheit Vorschriften eingespart werden?

Gerhard Esterl:

Wir sprechen von Sicherheit am Arbeitsplatz – wo sich Menschen ihr ganzes Berufsleben lang tagein, tagaus aufhalten. Es geht um Leben und Gesundheit. In anderen Bereichen geht jedes Mal ein Aufschrei durch die Medien, wenn etwas passiert. Und ausgerechnet hier sollen wir Sicherheit und Gesundheit der Menschen aufs Spiel setzen?! Beschäftigte haben ein Recht darauf, ihren Arbeitsplatz gesund und unversehrt zu verlassen. Das 1994 im Vorfeld des EU-Beitritts beschlossene „ArbeitnehmerInnenschutzgesetz“ (ASchG) hat den präventiven Arbeitnehmerschutz in Österreich erst so richtig etabliert. Mit dem ASchG wurden Tools wie die Arbeitsplatzevaluierung sowie die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung eingeführt, die sich nachhaltig bewährt haben. Bei der konkreten Umsetzung wird den Unternehmen ein hohes Maß an Eigenverantwortung zugestanden. Von überbordender Bürokratie kann keine Rede sein.

Michael Grath:

Genau hier setzen wir als selbstständige Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitstechnische Zentren mit unseren Leistungen an. Das ASchG verpflichtet alle Unternehmen, die jemanden beschäftigen, zu sicherheitstechnischer Betreuung. Bei Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten übernimmt das die AUVA. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten müssen entweder ausgebildete Fachkräfte beschäftigen oder externe Sicherheitsfachkräfte bzw. Sicherheitstechnische Zentren beauftragen. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten ihre Leistungen grundsätzlich aber allen Unternehmen an, unabhängig von der Größe. Wir nehmen einen immer stärkeren Trend wahr, dass auch Unternehmen mit weniger als 51 Beschäftigten aus freien Stücken zusätzlich zur kostenlosen Begehung externe Leistungen von Sicherheitsfachkräften und Sicherheitstechnischen Zentren in Anspruch nehmen – als Investition in Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit ihrer Beschäftigten und damit letztlich in den Unternehmenserfolg. Unsere Expertinnen und Experten verfügen zudem über das Know-how, Arbeitsplatzevaluierungen systematisch und effizient abzuarbeiten und so zu dokumentieren, dass die Dokumentation auch Anfechtungen bei einem Gerichtsverfahren nach einem etwaigen Schadensfall standhalten. Wir bieten aber auch ein breites Spektrum von weiteren Dienstleistungen wie Schulungen und Workshops an.

Ein Mann mit Brille und marineblauem Hemd gestikuliert, während er mit einer Tasse Kaffee an einem Tisch in einem Büro sitzt.

„Wir haben zahlreiche Kunden, die mehr tun als gesetzlich gefordert.“

Michael Grath
Berufsgruppen­sprecher, Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister
Esterl:

Es sollte Verantwortlichen auch bewusst sein, dass es sich bei den vom ASchG geforderten Begehungen bzw. präventiven Beratungsleistungen um absolute Mindestzeiten und Mindestmaßnahmen handelt – im Wesentlichen auch unabhängig vom konkreten Gefährdungspotenzial in einem Unternehmen. Meiner Erfahrung nach macht es aber durchaus Sinn, sich in diesem sensiblen Bereich der Arbeitsplatzsicherheit über das geforderte Mindestmaß hinaus Beratung und Unterstützung ins Unternehmen zu holen.

Grath:

Wir haben zahlreiche Kunden, die mehr tun als gesetzlich gefordert. Ich bemerke bei vielen ein gestiegenes Bewusstsein hinsichtlich Arbeitsplatzsicherheit. Immer häufiger holen sich auch große Unternehmen zusätzlich zur internen Sicherheitsfachkraft externe Expertise, um nicht betriebsblind zu werden. Umgekehrt bemerken wir bei Unternehmen, die zum Beispiel aus Kostengründen freiwillige Beratungsleistungen reduzieren – weil sie z. B. eine schwierige Phase durchmachen –, dass unfall- und krankheitsbedingte Ausfälle wieder zunehmen; was sich letzten Endes auch negativ auf den Unternehmenserfolg auswirkt.

Zwei lächelnde Männer stehen in einem Büro vor einer Wand mit der Aufschrift "Geist", beide tragen Brillen und Freizeitkleidung.
Support für Sicherheit am Arbeitsplatz: Berufsgruppensprecher Michael Grath (WKO-Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister, r.) und Gerhard Esterl, langjähriger Leiter des Arbeitsinspektorats Steiermark a. D.
Esterl:

Ich würde mir schon wünschen, dass das Bewusstsein für Arbeitsplatzsicherheit in den Unternehmen noch weiter steigt. Es gibt in vielen Bereichen noch Luft nach oben. Und manchmal stößt man auch noch auf diese Einstellung: „Es wird schon nichts passieren.“ Wenn es dann doch passiert, ist es zu spät. Und noch ein Aspekt: In den Betrieben, speziell in Produktionsbetrieben, gibt es laufend Veränderungen bei Maschinen, Arbeitsprozessen oder Produktionsabläufen. Damit entstehen neue Gefährdungssituationen, was wiederum eine neue Bewertung erforderlich macht. Wird eine Anlage oder Maschine anders als vom Hersteller definiert eingesetzt, ist gesondert nachzuweisen, dass sie gefahrlos eingesetzt werden kann. Die Dokumentationen darüber sind bei einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat selbstverständlich vorzulegen. Und bereits vor der Neuerrichtung von Anlagen schreibt das ASchG die Einbindung von Präventivdiensten – Sicherheitsfachkräfte Sicherheitstechnische Zentren, Arbeitsmediziner, Arbeitsmedizinische Zentren – vor.

Grath:

Es geht dabei aber nicht nur um Produktionsanlagen. Auch zum Beispiel der Umstieg von Verbrenner-Kfz auf eine Elektroflotte oder der Einsatz von künstlicher Intelligenz verändert das Gefährdungsprofil und bringt neue physische und psychische Belastungspotenziale mit sich. Wir werden allerdings von den Unternehmen häufig zu spät hinzugezogen – wenn sich die Planungen bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befinden. Wurden dabei sicherheitsrelevante Erfordernisse nicht berücksichtigt, sind häufig aufwendige Umplanungen nötig. Es spart also Zeit und Kosten, Sicherheitsfachkräfte bzw. Sicherheitstechnische Zentren bereits in einem frühen Projektstadium einzubeziehen. Bei vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern liegt der primäre Fokus vorrangig auf dem operativen Betrieb – unser Fokus liegt auf Sicherheit, das ist unser Beitrag zum Erfolg von Wirtschaftstreibenden.

Dienstleister-Table
Lächelnder älterer Mann mit weißem Haar, der eine dunkle Anzugsjacke und ein weißes Hemd trägt und vor einem schlichten weißen Hintergrund steht.
  • Die gewerblichen Dienstleister repräsentieren zahlreiche besonders wirtschaftsaffine Berufsgruppen. Obmann der Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister in der WKO Steiermark ist KR Gerd Zuschnig (Foto). In dieser Talk-Serie beleuchten namhafte Berufsgruppenvertreter sowie Experten aktuelle Trends in ihrem Berufsfeld. Im Fokus dieser Dienstleister-Table-Runde: Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitstechnische Zentren. Am Dienstleister-Table: Dipl.-Ing. Gerhard Esterl, von 1999 bis 2025 Leiter des Arbeitsinspektorats Steiermark, und Ing. Michael Grath, MSc, Gründer und Geschäftsführer der „SAM GmbH – Sicherheitstechnisches Kompetenzzentrum“ in Kindberg (ca. 20 Beschäftigte) sowie Berufsgruppensprecher in der Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister in der WKO Steiermark.
  • www.dienstleister-stmk.at
  • www.ce-sam.at

 

Fotos: Oliver Wolf

In Kooperation mit der WKO Steiermark – FG Gewerbliche Dienstleister

Banner mit dem Text "trinkvergnügen" und "Über 450 Weine & Champagner einfach online bestellen." Rechts zeigt ein Foto zwei Gläser Rotwein auf einem Holztisch im Freien bei Sonnenuntergang.
weitere ARTIKEL