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Mobilität: Der Markt wächst – doch die Rahmenbedingungen können bremsen

Drei Männer in Geschäftskleidung lächeln im Freien vor einem schwarzen Auto auf der Fahrzeugmarkt Steiermark 2026, hinter ihnen sind moderne Büros und Firmenfahnen zu sehen.
Pressekonferenz in der WKO Steiermark: Peter Jagersberger, Obmann des steirischen Fahrzeughandels, Gerald Auer, Geschäftsführer von Vogl + Co, und Gerhard Monsberger, Geschäftsleitung Porsche Inter Auto Steiermark (v. l.).

Der steirische Fahrzeugmarkt verzeichnet im ersten Halbjahr 2026 ein deutliches Plus. Getragen wird diese Entwicklung maßgeblich von Unternehmen, die ihre Flotten erneuern und in neue Antriebe investieren. Die Branche warnt jedoch: Betriebliche Mobilität braucht verlässliche steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen.

Mobilität ist für Unternehmen selten eine Frage des Komforts. Fahrzeuge bringen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Kunden, Material auf Baustellen und Waren an ihr Ziel. Sie sichern Service, Lieferfähigkeit und damit einen Teil der täglichen Wertschöpfung. Entsprechend genau überlegen Gewerbetreibende, wann und wie sie ihre Flotten erneuern.

Dass hier Bewegung in den Markt gekommen ist, zeigen die Zahlen für das erste Halbjahr 2026: In der Steiermark wurden 24.079 neue Pkw zugelassen. Das sind um 15 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Bereits 61,8 Prozent der Neuzulassungen entfallen auf Elektro- und Hybridfahrzeuge.

Die Zahl der neu zugelassenen reinen Elektro-Pkw stieg in der Steiermark um 36,2 Prozent auf 4.837 Fahrzeuge. Bei Benzin-Elektro-Hybriden gab es ein Plus von 26,2 Prozent auf 8.658 Fahrzeuge.

Betriebe modernisieren ihre Flotten

Welche Rolle die Wirtschaft bei dieser Entwicklung spielt, zeigt der österreichweite Blick: 66 Prozent aller Neuzulassungen und rund 70 Prozent der reinen Elektrofahrzeuge werden auf Betriebe zugelassen. Unternehmen zählen damit zu den wesentlichen Treibern der Mobilitätswende.

Besonders deutlich wird das bei den leichten Nutzfahrzeugen. Deren Neuzulassungen stiegen in der Steiermark um 58 Prozent auf 2.677 Fahrzeuge. Hinter dieser Zahl stehen keine Freizeitfahrzeuge, sondern Autos, die täglich für Gewerbe, Handel, Handwerk und Dienstleistung unterwegs sind.

Gerald Auer, Geschäftsführer von Vogl + Co, sieht darin ein klares Zeichen für die Investitionsbereitschaft der Unternehmen:
„Das zeigt, wie konsequent Unternehmen ihre Flotten modernisieren – Voraussetzung ist, dass die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen planbar bleiben.“

Auch der Gebrauchtwagenmarkt verändert sich. Insgesamt gingen die Pkw-Gebrauchtzulassungen in der Steiermark um 4,9 Prozent auf 61.464 Fahrzeuge zurück. Innerhalb dieses rückläufigen Marktes legten gebrauchte Elektroautos jedoch um 47,5 Prozent zu, Benzin-Elektro-Hybride um 34,2 Prozent.

Elektromobilität kommt damit zunehmend auch im Gebrauchtwagenmarkt an – und wird für mehr Betriebe und Haushalte finanziell erreichbar.

Investitionen brauchen Planbarkeit

Wer Fahrzeuge anschafft, entscheidet für mehrere Jahre. Kaufpreis, Restwert, steuerliche Behandlung und laufende Kosten fließen in die Kalkulation ein. Ändern sich diese Grundlagen, betrifft das nicht nur den Fahrzeughandel, sondern jede gewerbliche Investitionsentscheidung.Das Landesgremium Fahrzeughandel der WKO Steiermark sieht daher mehrere geplante gesetzliche Änderungen kritisch.

Dazu zählt die mögliche Einführung eines Sachbezugs für Elektro-Dienstwagen ab 2027 beziehungsweise 2028. Bislang ist die private Nutzung eines emissionsfreien Firmenfahrzeugs sachbezugsfrei. Eine Einschränkung würde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich belasten und zugleich die Kosten für Unternehmen erhöhen.Peter Jagersberger, Obmann des steirischen Fahrzeughandels, verweist auf den Widerspruch zwischen der Entwicklung des Marktes und den geplanten Belastungen:

„Unsere Betriebe sind der Motor der Mobilitätswende. Umso unverständlicher ist, dass mit dem Sachbezug für E-Dienstwagen und der Verschärfung bei NoVA und ‚Raserei‘ ausgerechnet jene Unternehmen belastet werden, die Verantwortung übernehmen und investieren.“
Kritik gibt es auch an der geplanten Neuregelung der NoVA-Rückvergütung beim Export von Fahrzeugen. Vorgesehen ist laut WKO eine Begrenzung auf Fahrzeuge, die höchstens 48 Monate im Inland zugelassen waren. Bei Rückvergütungsbeträgen über 5.000 Euro soll zusätzlich ein Gutachten notwendig werden.
Für exportorientierte Unternehmen, den Gebrauchtwagenhandel und Betriebe in Grenzregionen könnte das die Kalkulationsgrundlage verändern. Gerhard Monsberger, Geschäftsleitung Porsche Inter Auto Steiermark, warnt vor einem Wettbewerbsnachteil: Bleibe die im Restwert enthaltene NoVA in Österreich, obwohl das Fahrzeug endgültig ins Ausland gehe, verliere der österreichische Handel gegenüber europäischen Mitbewerbern an Boden.


Eigenes Risiko bei Probefahrten und Ersatzfahrzeugen

Davon getrennt zu betrachten ist das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur sogenannten „Raserei“. Nach Darstellung der WKO könnten die vorgesehenen Bestimmungen ab 1. Oktober 2027 dazu führen, dass auch Leasing-, Miet- oder Firmenfahrzeuge verfallen, wenn die Person am Steuer eine entsprechende Geschwindigkeitsübertretung begeht.


Für Fahrzeughändler und Kfz-Werkstätten entsteht damit ein eigenes wirtschaftliches Risiko: Bei Probefahrten, Mietwagen oder Reparaturersatzfahrzeugen könnte fremdes Fehlverhalten im schlimmsten Fall zum Verlust des betrieblichen Eigentums führen. In der Praxis müsste dieses Risiko vertraglich oder durch zusätzliche Absicherungen berücksichtigt werden – und könnte Mobilität weiter verteuern.
Der steirische Fahrzeugmarkt zeigt derzeit, dass Unternehmen bereit sind, ihre Mobilität zu modernisieren. Sie investieren in neue Fahrzeuge, alternative Antriebe und damit auch in ihre Wettbewerbs- und Lieferfähigkeit.


Ob diese Entwicklung anhält, entscheidet sich deshalb nicht allein im Verkaufsraum. Entscheidend wird sein, ob die politischen Rahmenbedingungen mit dem Tempo der Betriebe Schritt halten.

Foto beigestellt: Foto Fischer